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Neutrale unabhängige Hilfsmittelberatung 

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Versorgungen nach § 12 SGB V

Das Leben mit einer schweren und/oder chronischen Krankheit ist eine große Herausforderung. Stellt der Arzt die Notwendigkeit einer Versorgung mit einem ( meist kostenintensiven ) Hilfsmittel fest ( - wie zum Beispiel Krankenfahrstuhl, Sauerstoff-, Schlafapnoe- und Beatmungsgerät, Hörgerät - ), wenden Sie sich als Patient oder Angehöriger an unsere unabhängigen Hilfsmittelberater. Wir beraten und informieren Sie umfassend. Bei der Versorgung mit reha- und medizintechnischen Hilfsmitteln bringen unsere Mitarbeiter langjährige Erfahrung mit und bieten Ihnen Begleitung und Unterstützung an.

Nicht alle Hilfsmittel, die auf dem Gesundheitsmarkt angeboten werden, entsprechen einer angemessenen Versorgung ihrer Versicherten. Wenden Sie sich als Kostenträger vor der Bewilligung und Kostenübernahme eines reha- bzw. medizintechnischen Hilfsmittels an unser Service-Team. Wir beraten und prüfen neutral und unabhängig nach Aktenlage oder durch Besuch Ihres Versicherten die vorgesehene Versorgung auf medizinische und wirtschaftliche Notwendigkeit.


Service für Patienten

Identifizierung eines geeigneten Hilfsmittels bzw. der Ausstattung eines Hilfsmittels

Wir klären im Vorfeld in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus Pflege, Reha- und Medizintechnik den Umfang der Versorgung

Persönlicher Besuch eines Beraters bei Ihnen vor Ort, um auf ihre individuellen Bedürfnisse und ihre Umgebung einzugehen.
 
Die Krankenkasse erhält eine fachgerechte Beurteilung der vorhandenen und der anstehenden Versorgung.

Beantragung von Leistungen bei/m Kostenträger

Begleitung der Versorgung durch alle Instanzen


Leistungen für Kostenträger

Entscheidung hinsichtlich einer kostengünstigen Alternativversorgung. Auswahl eines leistungsstarken Anbieters aus der Umgebung

So erhalten Sie eine umfassende Versorgung für ihre Versicherten mit Qualitätsprodukten zu preisgünstigen und medizinisch notwendigen Bedingungen und bestem Service.

Dokumentation hinsichtlich Wohnumfeld, Hilfsmittelversorgung, Krankheitsbild

Prüfung von Kostenvoranschlägen, gelieferten Versorgungen und Versorgungsvorschläge

Produktvorführung &-schulung in unserem Schulungszentrum


Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen oder eine Garantie für Kostenzusagen durch Kostenträger geben können. Verantwortlich für Versorgungen ist die verordnende Instanz.


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